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Professur für visuelle Gestaltung in der Technischen Kommunikation (W2)
München
Aktualität: 30.04.2023
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30.04.2023, Hochschule Angewandte Wissenschaften München
München
Professur für visuelle Gestaltung in der Technischen Kommunikation (W2)
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten.
Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache anzubieten.
Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen.
Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit.
Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers.
Sie sind eine engagierte Person (m/w/d) mit wissenschaftlicher Expertise und Berufspraxis in visueller Gestaltung zur Vermittlung komplexer Inhalte und vermitteln diese unseren Studierenden aus dem Bereich der Technischen Kommunikation.
Dabei verfügen Sie über einschlägige Berufserfahrung in diesen Gebieten:
Grundlagen der Gestaltung für Print- und Online-Medien
Konzeption und Erstellung technischer Illustrationen
Datenvisualisierungen (z. B. Prozesse, Infografiken)
Desktop-Publishing und Bildbearbeitung
Von Vorteil sind weitere Erfahrungen in:
2D-/3D-Animationen
Sachfotografie und Fotobearbeitung
Immersive Medienanwendungen
CAD-Programmen
UX Design und User Interfaces
Sie können alle Arten der Visualisierungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit für die Technische Kommunikation konzipieren und mit den einschlägigen Werkzeugen professionell umsetzen.
Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer, setzen innerhalb dieser Bereiche individuelle Schwerpunkte und bringen dabei Ihre vielfältigen Kompetenzen ein. Sie sind eine Persönlichkeit, die
gerne lösungsorientiert arbeitet,
innovationsfreudig agiert,
empathisch und offen kommuniziert sowie
gerne interdisziplinär zusammenarbeitet.
ein abgeschlossenes Hochschulstudium
pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
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