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Professur für Computer Generated Object Design (CGO) - Virtuelles Objektdesign
Nürnberg
Aktualität: 22.02.2023
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22.02.2023, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Nürnberg
Professur für Computer Generated Object Design (CGO) - Virtuelles Objektdesign
Die gesuchte Lehrperson soll in der Lage sein, im Kontext der vorhandenen Lehrgebiete die Gestaltung von Formen und Objekten im digitalen Gestaltungsraum zu vermitteln. Nachdem Design für Kommunikation und Medien mittlerweile ganz selbstverständlich den 3D-Raum erreicht, geht es nicht um die industrielle Fertigung eines Produktes, sondern um die grundlegende Vermittlung von Formbewusstsein, die Kompetenz für die Kommunikationsqualitäten von Objekten und den damit zusammenhängenden digitalen Prozessen. Außerdem geht es um das Verständnis für den digitalen Entwurf und die Fertigungsmethoden der Zukunft.
Die Integration des Moduls in interdisziplinäre Designprozesse wird ebenso erwartet wie eine engagierte Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Fakultät und Hochschule sowie die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung.
Die gesuchte Lehrperson soll auf internationalem Standard Gestaltungskompetenzen wirksam vermitteln. Fundierte Erfahrung als Designer*in im Bereich Form- und Objektgestaltung im digitalen Umfeld wird vorausgesetzt und muss nachgewiesen werden.
Erwartet wird das Verständnis für die Verzahnung real-analoger und virtuell-digitaler Designprozesse in der Objekt- und Formentwicklung - sowohl im konkreten als auch im spekulativen Kontext. Es geht um die Kompetenz, die physische und digitale Welt im dreidimensionalen Raum miteinander zu verbinden und die daraus resultierenden Fertigungsmethoden (3D-Print, Rapid Prototyping) vermitteln zu können.
Lehrerfahrung im Hochschulkontext wird vorausgesetzt. Teamfähigkeit und die Bereitschaft für interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie das Interesse an der Planung und Durchführung von forschungsgeleiteten Lehrprojekten gehören ebenfalls zum Anforderungsprofil. Zu gegebenem Zeitpunkt ist ein Gutachten über die besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit vorzulegen.
Ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit ist durch die Qualität einer Promotion oder durch einen anderen Nachweis (Gutachten über promotionsadäquate Leistungen) zu belegen. Oder es erfolgt ein Nachweis der besonderen Befähigung zu künstlerischer Arbeit (Gutachten über die besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit). Pädagogische Eignung sowie besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen; in besonderen Fällen kann der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde. In besonders begründeten Fällen kann ferner eingestellt werden, wer zusätzliche künstlerische Leistungen nachweist; in diesem Fall soll eine mindestens dreijährige berufliche Praxis außerhalb des Hochschulbereichs nachgewiesen werden.
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